Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.
*AVP = Apothekenverkaufspreis ist ein vom pharmazeutischen Hersteller angegebener einheitlicher Abgabepreis für solche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zum Zwecke der Abrechnung zwischen Apotheker und gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse an den Verbraucher (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren oder chronisch Kranken) abgegeben werden. Im Falle der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse wird der AVP abzüglich von 5% an die Apotheke ausbezahlt.
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